Sachbezug
Auch bekannt als: geldwerter Vorteil
Definition
Nicht in Geld erbrachte Vergütungsbestandteile wie Firmenwagen, Essensgutscheine, Diensthandy oder Mitarbeiteraktien. Werden auf der Lohnabrechnung als „geldwerter Vorteil" steuer- und sozialversicherungspflichtig erfasst.
Warum es bei HRIS-Lohn-Sync zählt
Benefits werden meistens im HRIS oder in einem Benefits-Tool angelegt — Gutscheinprogramme, Bike-Leasing, betriebliche Altersvorsorge — und müssen anschließend in DATEV oder Lohn AG als wiederkehrender Sachbezug abgerechnet werden. Ohne automatisierte Übergabe entsteht hier ein klassischer Excel-Drift: Das Lohnsystem zahlt einen Sachbezug, den die mitarbeitende Person längst gekündigt hat, oder umgekehrt. Ein Bidirektional-Sync mit Diff-Vorschau macht jede Sachbezugs-Änderung vor dem nächsten Monatslauf sichtbar.