Mutterschutz
Auch bekannt als: Mutterschutzgesetz · MuSchG
Definition
Gesetzlich geregelter Schutzzeitraum vor und nach der Geburt — in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin — mit Beschäftigungsverbot, Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld.
Warum es bei HRIS-Lohn-Sync zählt
Der Mutterschutz wird im HRIS als spezielle Abwesenheit erfasst, im Lohnsystem aber als Lohnfortzahlungs- und Erstattungsfall (U2-Umlage) abgerechnet — inklusive korrekt erfasster Beschäftigungsverbote und voraussichtlicher Entbindungstermine. Wenn die Daten zwischen den Systemen abweichen, drohen Falschzahlungen oder verlorene Erstattungsansprüche. Ein automatischer Sync der Mutterschutz-Zeiträume sorgt dafür, dass die Lohnbuchhaltung immer den aktuellen Stand sieht.