Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Auch bekannt als: 450-Euro-Job · 538-Euro-Job · geringfügige Beschäftigung
Definition
Beschäftigung mit einem Bruttoarbeitsentgelt bis zur jeweils aktuellen Geringfügigkeitsgrenze (2026: 556 € pro Monat). Pauschal abgaben-, aber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; meldepflichtig bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See.
Warum es bei HRIS-Lohn-Sync zählt
Minijobs werden im HRIS oft als „Teilzeit-leicht" angelegt und im Lohnsystem mit speziellem Beitragsgruppenschlüssel und Pauschalsteuer abgerechnet. Sobald die Bezüge einmalig die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten — durch Urlaubsgeld, eine Bonuszahlung oder einen zweiten Minijob —, wird die Beschäftigung rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Ein HRIS, das alle relevanten Vergütungsbestandteile sauber ans Lohnsystem überträgt, gibt der Lohnbuchhaltung die Chance, den Grenzfall vor der Abrechnung zu prüfen.