Lohnpfändung
Auch bekannt als: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss · PfÜB
Definition
Gerichtliche Anordnung, mit der ein Gläubiger einen Teil des pfändbaren Nettoeinkommens einer beschäftigten Person abführen lässt. Arbeitgeber sind Drittschuldner und haften für eine korrekte Berechnung und Abführung nach Pfändungstabelle.
Warum es bei HRIS-Lohn-Sync zählt
Lohnpfändungen werden ausschließlich im Lohnsystem berechnet und abgeführt, aber das HRIS hält oft den Statusrahmen — Familienstand, unterhaltsberechtigte Kinder, Nettobeträge. Eine veraltete Familienstandsangabe im HRIS kann dazu führen, dass der Pfändungsbetrag falsch berechnet wird, was sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber haftbar macht. Ein verlässlicher Sync der relevanten Stammdaten schützt vor Drittschuldnerhaftung und unzufriedenen Mitarbeitenden.