A1-Bescheinigung
Auch bekannt als: A1-Entsendebescheinigung
Definition
EU-Bescheinigung, die belegt, dass Beschäftigte während einer vorübergehenden Tätigkeit im EU-Ausland weiterhin im Heimatland sozialversichert sind. Vor jeder Dienstreise oder Entsendung verpflichtend zu beantragen.
Warum es bei HRIS-Lohn-Sync zählt
Die A1-Bescheinigung wird in Deutschland im Lohnsystem oder über sv.net beantragt, fußt aber zwingend auf den Reisedaten aus dem HRIS — Zielland, Reisezeitraum, Tätigkeit. Sobald HRIS und Lohnsystem über die Daten uneinig sind oder die Anträge manuell nachgepflegt werden müssen, drohen abgelehnte Anträge und im Worst Case Bußgelder bei Kontrollen vor Ort. Ein automatischer Bidirektional-Sync sorgt dafür, dass jede genehmigte Reise im HRIS auch wirklich als A1-Antrag im Lohnsystem landet.